| Fabrikschiff
|
Trawler,
Hecktrawler der den gefangenen Fisch gleich an Bord verarbeitet.
Der Fang wird an Bord zerlegt und eingefroren. Der derartig bearbeitete
Fang kann sehr viel länger ohne Qualitätsverlust an Bord bleiben
als der nur mit Eis gekühlte Fang. Somit kann das Schiff längere
und weitere Reisen durchführen. |
| Faden |
(englisch Fathom); ein altes Tiefenmaß zwischen 1,624 m und
2,20 m. In Großbritannien und den USA mit 1,8288 m noch gültig zur
Messung der Wassertiefe. 1 Faden = 6 Fuß = 1/1000 Seemeile =1,852
m. Faden- und Fußmaße können in verschiedenen Ländern unterschiedlich
sein. |
| Fähre
|
Wasserfahrzeug
zum regelmäßigen Transport von Personen und/oder Fahrzeugen über
ein Gewässer. |
| Fahrenheit
|
Grad
Fahrenheit (nach D.G.Fahrenheit), Einheitenzeichen ºF, angloamerikanische
Einheit der Fahrenheit-Temperatur. In der Fahrenheit-Skala beträgt
der Fundamental-Abstand zwischen Eispunkt und Dampfpunkt 180ºF;
1ºF ist der 180ste Teil der Temperaturdifferenz zwischen Eispunkt
(32ºF) und Dampfpunkt (212ºF). Zusammenhang zur Celsius-Temperatur:
nºF=5/9(n-32)ºC. |
| Fahrensmann
|
Seemann,
Seemann der alle 7 Meere besegelt, befahren hat. |
| Fahrgastschiff
|
Passagierschiff,
Kreuzfahrtschiff, alle Schiffe die mehr als 12 Passagiere befördern
können. |
| Fahrtenkreuzer
|
eine
Kreuzeryacht, welche nicht für See- oder Hochseeregatten gebaut
worden ist, sondern nur für Kreuzfahrten. |
| Fahrterlaubnisschein |
wird
von der Seeberufsgenossenschaft ausgestellt. Darin wird festgestellt,
daß das Schiff die Anforderungen für das jeweilige Fahrgebiet nach
Konstruktion, Ausrüstung, Besatzung und Sicherheitseinrichtung erfüllt.
|
| Fahrtgebiet
|
Einteilung
nach Klassen, Küstenfahrt, Kleine Fahrt, Mittlere Fahrt, Große Fahrt.
|
| Fährmann
|
Schiffer,
Ferge, Person der die Fähre, das Fährboot bedient. |
| Fahrtmesser
|
ein
Gerät, das die Fahrt eines Schiffes (durch das Wasser) messen kann,
z.B. das Logscheit, das Patentlog und die verschiedenen Staudruckfahrtmesser.
|
| Fahrrinne
|
Fahrwasser,
die durch Seezeichen abgesteckte und in Seekarten eingetragene Wasserstraße.
|
| Fahrwasser
|
Fahrrinne.
|
| Fähnrich
zur See |
Offiziersanwärter
im Bootsmannsrang (Bundesmarine). |
| Fährschiff
|
siehe
Fähre. |
| Fall
|
Tau
oder Draht zum Hissen der Rahen, oder Segel; Mehrzahl: Fallen.
|
| Fallreep
|
früher
Strickleiter, heute am Außenbord eines Schiffes herablassbare Treppe
zum An- und Von-Bord-Gehen. |
| Fallreepspforte
|
Unterbrechung
des Schanzkleides, durch die man über das Fallreep das Schiff betritt.
|
| Fallwind
|
der
Wind, der von einem festen Hindernis etwa einer steilen Felswand,
zurück geworfen wird, er trifft meist unerwartet, heftig und schräg
von oben kommend, die Segel eines Schiffes. |
| Fallwinde
|
Fallwinsch;
die Winde oder Winsch, mit deren Hilfe die Fallen auf größeren Schiffen
geholt werden. Auf Yachten mit Hochtakelung und Drahtfallen vielfach
in Gebrauch gekommen. |
| Falster
|
dänische
Ostseeinsel südlich von Seeland, 514 km², hügelige Moränenlandschaft,
45 000 Einwohner; Hauptort ist Nykøbing; durch Brücken über den
Guldborgsund mit Lolland und über den Storstrømmen mit Seeland verbunden.
Weizen-, Zuckerrüben- und Obstbau; Fremdenverkehr. Eisenbahnfähre
von Gedser nach Rostock-Warnemünde und Autofähre nach Lübeck-Travemünde.
|
| Faltboot
|
zerlegbarer
Kajak (Paddelboot) mit Holz oder Metallgerüst und wasserdichter
Außenhaut. |
| Faltlukendeckel
|
Lukendeckel
der über hydraulische Flaschenzüge zusammengefaltet wird.
|
| Fangleine
|
eine
oder mehrere an einen Boot oder anderen schwimmenden Gegenständen
angebrachte Leine. |
| Fant
|
(Fent,
Laffe), ein landfein gekleideter Hafenbesucher; als doofer Fant
gilt wer zuviel Dummes fragt. |
| Fårö
|
schwedische
Insel in der Ostsee südlich von Gotland (114 km²). |
| Faröer
|
(färöisch
Føroyar, dänisch Færøerne), zu Dänemark gehörende Inselgruppe im
Nordatlantik, zwischen Schottland und Island, 1 399 km², 47 000
Einwohner. Die rund 25 baumlosen Felseninseln (17 bewohnt) und zahlreiche
Schären sind dank des milden feuchten Klimas mit Wiesen, Mooren
und Heide bedeckt; die Küsten sind durch Fjorde stark gegliedert.
Die größte Insel ist Streymoy (Strømø) mit der Hauptstadt Tórshavn.
Die Bewohner (Färinger) haben eine eigene Sprache. Haupterwerbszweig,
noch vor der früher dominierenden Schafzucht, ist die Fischerei
(Dorsch, Hering). |
| Fass
|
aus
gebogenen Holzstreifen (Dauben) bestehendes meist durch eiserne
Reifen zusammengehaltenes Gefäß mit Böden. |
| Fata
Morgana |
Luftspiegelung,
bei der Lichtbrechung von unterschiedlich temperierten Luftschichten
in der Nähe der Wasseroberfläche weit entfernte Küsten sichtbar
werden oder andere Spiegelungen. |
| Faulenzer
|
1.
Baumaufholer gleich Ladegeschirr;
2. Lazy Jack. |
| FD
|
Kurzbezeichnung
für die Bootsklasse Flying Dutchman (Kennzeichen im Segel).
|
| Feeder
|
Füllschacht,
der vom Zwischendeck bis zur Höhe des Lukensülls reicht. |
| Feederschiff
|
(Feeder),
kleine Containerschiffe, Küstenmotorschiffe für den Zubringerdienst.
|
| Fehmarn
|
Ostseeinsel,
185 km², gehört zu Schleswig-Holstein, 13 000 Einwohner; Hauptort
ist Burg (5 900 Einwohner). Die Insel ist durch den Fehmarnsund
von der Halbinsel Wagrien, durch den Fehmarnbelt von der dänischen
Insel Lolland getrennt. Seit dem Bau der Vogelfluglinie verstärkter
Tourismus. |
| Feluke
|
1.
zweimastiges Küstenfahrzeug der Mittelmeerländer mit dreieckigen
Segeln (Lateinsegeln);
2. früher verwendetes kleines Kriegsschiff in Galeerenform.
|
| Fender
|
(englisch),
Schutzpolster (aus Tauwerk, Kork, Holz), Kunstoffbälle oder Gummireifen
als Puffer gegen Stöße und Scheuern zwischen Schiffsbordwand und
Anlegestelle oder zwischen zwei Schiffen. |
| Ferge
|
Fährmann.
|
| Fernglas
|
Doppelfernrohr,
optisches Gerät zum Betrachten entfernter Gegenstände. |
| Fernrohr
|
Optisches
Gerät zum Betrachten entfernter Gegenstände mit nur einem Okular.
|
| Fernsicht
|
Sicht
in die Ferne, Möglichkeit in die Ferne zu schauen. |
| Fest
|
Kommando
beim Heißen, Hieven und Einholen, bedeutet soviel wie Halt, Stopp
nicht mehr heißen. |
| Festfeuer
|
Leuchtfeuer,
mit konstantem Lichtschein ohne Unterbrechung als Kennung.
|
| Festland
|
fester
Teil der Erdoberfläche, im Unterschied zum Meer. |
| festlaufen
|
das
Schiff hat sich (auf Grund, im Sand) festgelaufen. |
| festliegen
|
auf
Grund gelaufen, das Schiff liegt fest. |
| festmachen
|
1.
das Boot am Ufer mit Leinen festmachen, das Schiff am Kai mit Leinen
festmachen;
2.Segel aufrollen und befestigen (auch beschlagen). |
| Festmacher
|
Leute,
Spezialisten, die in den Häfen dafür sorgen, daß die Schiffe sicher
an den Pollern liegen. Ein starkes Ende, meist mit einem eingespleißten
Auge an einem Tampen, mit dessen Hilfe ein Schiff an Land festgemacht
werden kann. Bei Yachten ist es üblich, das Auge erst bei Benutzung
des Endes als Festmacher mit einem Palstek einzustecken. |
| Festmacherboje
|
ist
eine verankerte Boje an der z.B. ein Segelboot, Ruderboot festgemacht
werden kann. |
| Festpunkt
|
Fixpunkt;
im Vermessungswesen jeder Punkt, dessen geogr. Länge, Breite und
Höhe über dem Meeresspiegel genau vermessen ist. |
| Fetthorn
|
Gerät,
das der Segelmacher gebraucht. Es ist ein Kuhhorn, halb mit festem
Fett gefüllt, in dem die Segelnadeln stecken. Sie rosten dort nicht,
und man kann mit dem Fett die Nadeln und den Faden beim Arbeiten
einfetten. Auf Yachten benutzt man statt des Hornes eine kleine
runde Dose. |
| FEU
|
Forty
Foot Equivalent Unit, Maßeinheit (Fuß) für Standard-Container (40
Fuß Container). |
| Feuer
|
Lichter
von Seezeichen und Leuchttürmen. |
| Feuerlöschboot
|
Ein
mit Feuerlöschkanonen ausgestattetes Boot zum Bekämpfen von Schiffsbränden.
|
| Feuerqualle
|
Qualle,
die mit ihren Nesselfäden bei Berührung brennende Hautverletzungen
hervorruft. |
| Feuerrolle
|
beschreibt
genau festgelegte Übungen für die Besatzung, zur Bekämpfung von
Gefahren auf See. Jeder Mann hat dabei bestimmte Aufgaben an bestimmten
Stellen zu erfüllen. |
| Feuerschiff
|
mit
Signaleinrichtungen (Leuchtfeuer) ausgerüstetes Schiff in festliegender
Position, heute durch unbemannte Tonnen ersetzt. |
| feudeln
|
Mit
einem Feudel (Dweil oder Schwabber) arbeiten. |
| fieren
|
Leine,
Tau nachgeben oder eine Last mit dem Flaschenzug, Kran herunterlassen.
|
| Fingerling
|
Die
Ruderzapfen eines größeren Ruders, die zwischen dem untersten Zapfen,
dem Spurzapfen und dem Halslager sitzen. |
| fier
weg |
Kommando
zum herunter lassen einer Last. |
| Finn-Dinghi
|
Finn-Dingi,
Einheitsjolle für den Regattasport (Länge 4,50 m, Breite 1,51 m,
Tiefgang 0,85 m (mit Schwert) Besatzung 1 Mann). |
| Finnischer
Meerbusen |
der
östliche Seitenarm der Ostsee zwischen Finnland und Estland/Russland,
etwa 430 km lang, zwischen 60 und 120 km breit, im Winter zwei bis
sechs Monate vereist. |
| Firth
|
in
Schottland für Förde (Fjord, Meeresarm). |
| Fischdampfer
|
(ein
Fischereifahrzeug); ein außerordentlich seetüchtiges, besonders
für den Hochseefischfang mit dem Grundschleppnetz gebautes Schiff
von rund 60 m Länge. Der Fang wurde in Eis gepackt. Die Fangreisen
dauerten drei bis sechs Wochen. Heute benutzt man Fang-Fabrikschiffe.
|
| fischen
|
Mit
dem Netz oder der Angel Fische fangen. |
| Fischer
|
Jemand
der berufsmäßig fischt. |
| Fischerbänke
|
bevorzugte
Fischgründe der Hochseefischerei in der Nordsee. Die "Große Fischerbank"
(45 - 60 m u.M.) liegt nördlich der Doggerbank; und die "Kleine
Fischerbank" (30 - 50 m u.M.) nordöstlich der Doggerbank.
|
| Fischerei
|
gewerblicher
Fang von Fischen, Weich- und Krebstieren, auch Gewinnung von Algen,
Schwämmen, Seemoos, Naturperlen, Bernstein. Man unterscheidet Hochsee-,
Küsten- und Binnenfischerei einschließlich Teichwirtschaft.
|
| Fischereifahrzeuge
|
Spezialschiffe
verschiedener Größen für Fischfang, -verarbeitung und Fischereiforschung.
Die große Hochseefischerei verwendet Logger und Trawler sowie Fabrikschiffe,
die kleine Hochseefischerei (Nord- und Ostsee) und die Küstenfischerei
Kutter. |
| Fischereigrenze
|
Völkerrecht:
seewärtige Begrenzung der Fischerei- und Wirtschaftszone, die gemäß
der Seerechtskonvention von 1982 bis zu einer Tiefe von 200 Seemeilen
errichtet werden kann. Das dadurch abgesteckte Gebiet gehört nicht
zum Staatsgebiet des Uferstaates, jedoch besitzt dieser in der Zone
das ausschließliche Recht, über den Fischfang zu entscheiden.
|
| Fischereischutzboote |
haben
die Aufgabe, den Fischereibooten auf ihren Fangplätzen im Notfall
ärztliche und technische Hilfe zu bringen. Außerdem übermitteln
sie Wettermeldungen und geben Wetterberatungen. |
| Fischfanggeräte
|
Fangausrüstung
der Fischer. Nach den Fangprinzipien lassen sich die Gruppen Angeln,
Reusen, Stell-, Wurf-, Treibnetze, Hamen, Zug- und Schleppnetze
unterscheiden. |
| Fischgrund
|
Ein
fischreiches Gewässer. |
| Fischkutter
|
seetüchtiges
Fischereifahrzeug. |
| Fischland-Darß-Zingst |
Halbinsel
an der Boddenküste der Ostsee, Meckl.-Vorp.; den mittleren Teil
bildet die Halbinsel Darß, durch die 10 km lange Nehrung Fischland,
auf der die Ostseebäder Ahrenshoop und Wustrow liegen, mit dem Festland
verbunden. Die Fortsetzung nach Osten bildet die Halbinsel Zingst
mit dem Ostseebad Zingst (Brücke zum Festland). Der bewaldete Zentralteil
des Darß, der gesamte Ost-Teil von Zingst und die im Bodden vorgelagerte
Insel Große Kirr (bed. Vogelschutzgebiet) sind Teil des Nationalparks
Vorpommersche Boddenlandschaft. |
| Fischlupe
|
spezielles
Echolot auf Fischereifahrzeugen, um Fischschwärme zu orten.
|
| Fischtown
|
scherzhaft
für die Seestadt Bremerhaven (ehemals größter deutscher Fischereihafen).
|
| Fischzug
|
Auswerfen
und Einholen des Fischernetzes. |
| Fitt
|
ein
hölzerner Marlspieker. |
| Fittings |
Die
Gesamtheit aller Beschläge, Amaturen und aller Zubehörteile auf
einer Yacht. |
| Fixpunkt
|
Festpunkt
|
| Fjord
|
(skandinavisch),
lange, schmale, meist tiefe, vielfach sich verzweigende Bucht, besonders
an felsigen Steilküsten. Fjorde bilden Küstenlandschaften von großartiger
Schönheit (Skandinavien, Schottland, Labrador, Neuseeland, Feuerland)
und tief ins Land vordringende Seeverkehrswege; die Steilheit der
Ufer verhindert aber im Allgemeinen eine günstige Verbindung zum
Hinterland. |
| Flachküste
|
Küste,
an der das Land flach zum Meer abfällt. |
| Flachmann
|
Bezeichnung
für einen flachen, schmalen Spinnaker (Zusatzsegel), der auch bei
starkem Wind gesetzt werden kann. |
| Flackerfeuer
|
Lichtsignal
(Notsignal) mit Fackeln auf See. |
| Flagge
|
Fahne.
Am Heck wird die eigene Nationalflagge, am Bug (im Hafen) die Flagge
des Heimathafens, am ersten Mast, an der Steuerbord-Salling, die
Landesflagge des jeweiligen Gast-Landes gesetzt. |
| flaggen
|
die
Flagge aufziehen, hissen, das Schiff hat geflaggt. |
| Flaggenalphabet
|
die
durch Winkzeichen mit Flaggen dargestellten Buchstaben des Alphabets.
Jedem Buchstaben des Flaggenalphabets entspricht eine Flagge, dazu
gibt es zehn Zahlenwimpel, einen Antwortwimpel sowie drei Hilfsstander.
|
| Flaggengala
|
über
die Toppen flaggen. Bei festlichen Anlässen das Ausschmücken der
Takelage mit den aneinandergereihten Signalflaggen. Es besteht eine
traditionelle Etikette, besonders bei Yachten, über das Setzen von
Nationalflagge, Stander usw. |
| Flaggengruß
|
Grüßen
eines Schiffes durch kurzes Nieder- und wieder Aufholen einer Flagge
(dippen) auf etwa 1/2 bis 1/3 der Höhe, in der sie sich normalerweise
befindet. |
| Flaggenknopf
|
Knopf
am Topp des Flaggen-Mastes mit Löchern oder Scheibe für die Flaggenleine.
|
| Flaggenschein
|
Das
Dokument, das dem Schiff oder der Yacht die Erlaubnis zum Führen
einer bestimmten Flagge erteilt. Beispiel für Yachten: Flaggenschein
des Deutschen Segler-Verbandes. |
| Flaggentopp
|
spitz
zulaufender Teil des Mastes über dem stehenden Gut. |
| Flaggenparade
|
1.
Bundesmarine: das unter Ehrenbezeigungen erfolgende Heißen (Hissen)
und Niederholen der Flagge.
2. Hissen der eigenen National-Flagge am Morgen und ihr Niederholen
bei Sonnenuntergang. |
| Flaggenrecht
|
Recht
bzw. Pflicht eines Schiffes, eine bestimmte Flagge (National- bzw.
Handelsflagge) am Mast zu führen. Nach dem Flaggenrechtsgesetz in
der Fassung vom 26.10.1994 sind alle Kauffahrtei- und sonstigen
Seeschiffe zur Führung der Bundesflagge verpflichtet, deren Eigentümer
Deutsche sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Das Recht
zur Führung der Flagge wird durch Schiffszertifikat nachgewiesen.
Nähere Bestimmungen über Flaggenzeugnisse, Flaggenscheine, Postsignalflaggen
u.a. treffen die Durchführungsverordnungen. Die Flaggen sind gegen
Verunglimpfung geschützt (§90a StGB). |
| Flaggenstaat
|
Der
Staat, in dessen Schiffsregister das Fahrzeug eingetragen ist und
dessen Flagge es zu führen hat. |
| Flaggenstock
|
Stock
am Heck, an dem die Flagge befestigt wird. |
| Flaggoffizier
|
Offizier
in der Rangklasse eines Admirals, der als Kommandozeichen eine seinem
Dienstgrad entsprechende Flagge führen darf. |
| Flaggenwechsel
|
feierliche
Zeremonie bei Schiffsablieferung. Am Flaggenmast wird die Werftflagge
eingeholt und die Reedereiflagge gehißt. |
| Flagge
streichen |
Niederholen
der Flagge, bei einem Kriegsschiff Zeichen für die Kapitulation.
|
| Flaggschiff
|
1.
Das größte Schiff einer Reederei.
2. Kommandoschiff des im Rang eines Flaggoffiziers stehenden Führers
eines Kriegsschiffverbandes. |
| Flaschenpost
|
Übermittlung
einer Nachricht in einer wasserdicht verschlossene Flasche, die
in ein Gewässer mit Strömung gegeben wird (früher bei Schiffbruch).
|
| Flaschenzug
|
Arbeitsvorrichtung
zum Heben schwerer Lasten bei geringen Kraftaufwand mittels Rollen
und Seilen. |
| flaue
|
eine
schwache, matte Brise. |
| Flaute
|
Windstille,
sehr schwacher Wind. |
| Fleet
|
(niederdeutsch,
zu vleten "fließen").
1. Entwässerungsgraben oder kleiner Kanal in Städten als Zufahrtskanal
zu Lagerhäusern, Werften, u.a. Anlagen in Seehäfen; Gracht in Holland.
2.Fanggerät der Treibnetzfischerei in Gestalt einer schwimmenden
Netzwand aus miteinander verbundenen Treibnetzen von 3 km bis 5
km Länge. |
| Fleute
|
holländisches
Segelschiff im 17. Jahrhundert. |
| Flibustier
|
(von
niederländisch vrijbuiter "Freibeuter") der Bukanier, Freibeuter
und Seeräuber an den Küsten Mittel- und Südamerikas vom 17. bis
19. Jahrhundert. Filibuster wurden gesetzlose Abenteurer aus den
USA genannt, die zwischen 1850 und 1860 auf Kuba und in Nicaragua
einfielen. |
| Flieboot
|
kleines,
schnelles Fischerboot, auch Beiboot. |
| Fliegender
Holländer |
der
Sage nach ein frevelnder Kapitän, der dazu verdammt ist, ewig auf
seinem Geisterschiff gegen die Winde zu kreuzen. Die Sage wurde
lange Zeit mündlich überliefert, erst im 19. Jahrhundert literarisch
ausgeprägt (u.a. durch S.T. Coleridge, H. Heine); romantische Oper
von R. Wagner (1843). |
| Flieger
|
kleines
Stagsegel (Vorsegel) vor dem Klüver. |
| Flögel
|
Flüge;
Windsack auf dem Topp eines Mastes zur Anzeige der Windrichtung.
|
| Flossenbezüge
|
scherzhaft
für Handschuhe. |
| Floß
|
aus
mehreren Schwimmkörpern (Holz, Luftkissen, Tonnen, Kanister) zusammengefügtes
Wasserfahrzeug. |
| Flötentörn
|
Verbindungsmann
zwischen Brücke und Decksdienst. Der Name kommt daher, daß der Wachoffizier
auf Schiffen ohne Sprechanlage den Verbindungsmann heranpfiff.
|
| flottmachen
|
zum
Schwimmen bringen, fahrbereit machen. |
| Flotte
|
(von
fließen), Gesamtheit der Schiffe eines Staates (Kriegs-, Handels-,
Fischereiflotte), im engeren Sinn größerer Verband von Schiffen.
|
| Flottenforz
|
scherzhaft
für einen zu klein geratenen Seemann. |
| Flottenstation
|
Platz
an der Küste mit Einrichtungen zur Aufnahme und Versorgung von Kriegsschiffen.
|
| Flottenstützpunkt
|
befestigter
Seehafen an einem strategisch wichtigen Punkt, besonders außerhalb
des Heimatlandes; dient der Versorgung der Kriegsschiffe.
|
| Flottille
|
Gesamtheit
aller Schiffe eines Typs, z.B. Verband aus mehreren Fangschiffen,
die gemeinsam fischen. |
| Flotillenadmiral
|
Offiziersdienstgrad
bei der Marine, im Rang eines Generals. |
| Flottillenarzt
|
Arzt
bei der Marine im Rang eines Oberfeldarztes. |
| flottmachen
|
ein
Boot, Schiff wieder schwimmfähig, fahrtüchtig machen. |
| Flüge
|
Flögel;
Tuchstreifen oder Windsack an der Spitze eines Mastes, der die Windrichtung
anzeigt. |
| Flüstertüte
|
einfaches
Sprechrohr (Trichter) für die Verständigung auf See. |
| Flugzeugträger
|
Kriegsschiff
mit verlängertem und verbreitertem Deck als Lande- und Startfläche
für Flugzeuge. |
| Flunken
|
die
flächenartig verbreiterten Enden eines Ankerarmes. |
| Flunki
|
Scherzname
für den Schiffs-Steward (der viel herumflitzt). |
| Flussschifffahrt
|
Binnenschifffahrt
auf natürlichen Wasserstraßen. Gegensatz: Kanalschifffahrt.
|
| Flut
|
das
regelmäßige Ansteigen des Meeresspiegels vom Niedrigwasser bis zum
folgenden Hochwasser (Gezeiten). |
| fluten
|
unter
Wasser setzen, die Tanks im U-Boot fluten. |
| Flutwelle
|
starke,
oft verheerende Frontwelle, bei plötzlichen Wasserstandsschwankungen,
nach Seebeben, untermeerischen Vulkanausbrüchen, Wirbelstürmen,
Dammbrüchen und auch beim Übergang von Ebbe zu Flut. |
| Flying
Dutchman |
Einheitsjolle
für den Regatta-Sport. (Länge 6,05 m, Breite 1,80 m, Tiefgang 1,10
m (mit Schwert), Besatzung 2 Mann). Zeichen: FD. |
| Flying
P-Liner |
von
englischen Seeleuten geprägte, ehrenvolle Bezeichnung für die schnellen
Großsegler der Reederei F. Laeisz. Das "P" bezieht sich auf die
Namen der Schiffe dieser Reederei die Alle mit P anfingen: Padua,
Pamir, Passat, Peking, Preußen, Potosi usw. |
| fob
|
free
on bord, Frachtklausel im überseeischen Warenverkehr. |
| Fock
|
1.
(Vorsegel), bei voll getakelten Segelschiffen das unterste Rahsegel
am Fockmast (vorderen Mast).
2. (Vorsegel), beim Segelboot dreieckiges Stagsegel vor dem Mast.
3. Gorch Fock, eigentlich Johann Kinau, Schriftsteller, * Finkenwerder
(heute zu Hamburg) 22.8.1880, + (gefallen in der Seeschlacht) vor
dem Skagerrak 31.5.1916; humor- und gemütvoller Erzähler in Hoch-
und Plattdeutsch aus der Welt der Seefahrt ("Hein Godenwind", 1912;
"Seefahrt ist not", 1913). |
| Fockaffe |
Vorschoter |
| Fockmast
|
bei
Segelschiffen mit mehrerem Masten vorderster Mast.
Aufteilung:
Mast: Vor-Untermast, Vor-Marsstenge und Vor-Bramstenge.
Segel: Fock, Voruntermarssegel, Vorobermarssegel, Vorunterbramsegel,
Voroberbramsegel und Vorroyal. |
| Focksel
|
(engl.)
alter Seemannsausdruck für die Back, sowie früher für das Mannschaftslogis
im Vorschiff. |
| Fog
|
dichter
Nebel. |
| Foghorn
|
Nebelhorn.
|
| Förde
|
(von
Furt), eine tief in das Festland eingreifende lang gestreckte Meeresbucht,
aus späteiszeitlichen Schmelzwasserrinnen entstanden; besonders
an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste (Flensburger Förde,
Kieler Förde). |
| Fracht
|
(althochdeutsch
freht "Lohn", "Verdienst"), laut Frachtvertrag zu befördernde Güter
(Frachtgut), auch das Entgelt für den Transport von Gütern.
|
| Frachtschiff
|
(Frachter,
Frachtdampfer), Handelsschiff zum Transport von Gütern aller Art
(Stückgut, Schüttgut, Container u.a.), heute meist Sammelbegriff
für die Trockenfrachter, die im Unterschied zum Tanker feste Ladung
befördern. Frachtschiffe sind überwiegend Motorschiffe, vereinzelt
noch Dampf- oder schon Gasturbinenschiffe. |
| Fregatte
|
früher
ein schnelles dreimastiges Segelschiff für den Aufklärungsdienst,
heute ein schnelles Motorschiff zum Schutz von Geleitzügen und zur
U-Boot-Ortung. |
| Fregattenkapitän
|
Seeoffizier
im Range eines Oberstleutnants. |
| Freibeuter
|
früher
bewaffnetes Schiff, das ohne Kaperbrief Handelsschiffe aufbrachte
(Kaper); auch synonym mit Seeräuber, Pirat, Korsar verwendete Bezeichnung
für den auf einem Freibeuter fahrenden Seemann. |
| Freibord
|
Abstand
zwischen Schwimmwasserlinie und oberstem Deck (Freiborddeck) von
Seeschiffen. |
| Freibordmarke
|
eine
gesetzlich festgelegte Markierung des höchstzulässigen Tiefgangs
von Handelsschiffen, die auf beiden Schiffsseiten angegeben ist.
|
| Freibordtiefgang
|
der
maximal zulässige Tiefgang (Tiefladelinie) gemäß Freibordmarke bei
voller Abladung. |
| Freifallrettungsboot |
ein
geschlossenes Rettungsboot, das von einer schrägen Ablaufbahn am
Heck (mit der Mannschaft) ins Wasser rutscht. |
| Freigut
|
zollfreie
Ware an Bord. |
| Freihafen
|
Teil
eines See- oder Flusshafengebietes, in den als Zollausland Waren
ohne Zahlung eines Ein- oder Ausfuhrzolls ein- und ausgeführt werden
können. Zoll ist erst zu zahlen, wenn die Waren in das gegen den
Freihafen (Freihafengrenze) abgegrenzte Zollinland gebracht werden.
Die Freihäfen dienen dem Umschlag und der Lagerung von Waren für
Zwecke des Außenhandels sowie dem Schiffbau; die rechtliche Grundlage
in Deutschland sind die §§ 59-66 Zollgesetz vom 18.5.1970. Im Freihafen
erzielte Umsätze unterliegen nicht der nationalen Umsatzsteuer.
Freihäfen besitzen Hamburg, Bremen, Bremerhaven, Emden, Kiel und
Cuxhaven, Deggendorf und Duisburg. |
| Freiheit
der Meere |
im
Seevölkerrecht Grundsatz, daß das Meer außerhalb der Küstengewässer
(offenes Meer) von jeder Staatshoheit frei und der Luft- und Schiffahrt
sowie der Fischerei und der Nachrichtenübermittlung aller zugänglich
ist; auch Freiheit des Meeres. |
| freikreuzen
|
das
Wegsegeln von einer Küste bei auflandigem Wind durch kreuzen.
|
| Freiwache,
Freitörn |
wachfreie,
dienstfreie Mannschaft. |
| Fressalien
|
scherzhaft
für: Eßwaren. |
| Friesennerz
|
scherzhaft
für Öljacke, Regen- und Windjacke; Ostfriesennertz. |
| Friesische
Inseln |
die
Inselkette entlang der Nordseeküste, durch das Wattenmeer von dieser
getrennt, von den nördlichen Niederlanden über Deutschland bis Süddänemark,
gegliedert in die: Westfriesische Inseln von Texel bis zur Emsmündung
(Texel, Vlieland, Terschelling, Ameland, Schiermonnikoog, Rottumerplaat
und Rottumeroog). Ostfriesische Inseln zwischen Ems- und Wesermündung,
mit Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und
Wangerooge. Nordfriesische Inseln zu denen Amrum, Föhr, Sylt, Nordstrand,
Pellworm und die Halligen; und in Dänemark Rømø und Fanø gehören.
|
| Frigata
|
portugiesisches
Küstensegelboot mit zwei Masten. |
| frisch
|
kühl,
kalt. |
| Frisches
Haff |
Meeresbucht
der Ostsee im ehemaligen Ostpreußen; 840 km² groß, bis zu 5 m tief,
von der offenen See getrennt durch die Frische Nehrung (Danziger
Nehrung), ein 56 km langer, 0,5 km bis 1,8 km breiter Dünenwall,
der im Pillauer Seetief den Zugang des Frischen Haffs zur Ostsee
freigibt. |
| Frischwasser
|
mitgeführter
Süßwasser-Vorrat auf Schiffen. |
| Froschmann
|
frei
beweglicher Taucher mit Gummianzug und Atmungsgerät. |
| Frost
|
Temperatur
unter 0° Celsius. |
| Froster
|
Fabrikfangschiff,
Kühlschiff. |
| Fruchtschiff
|
Kühlschiff,
Ladung besteht aus Früchten, z.B. Bananen, Südfrüchte. |
| F.T.
|
Funkentelegraphiestation.
|
| Fünen
|
(dänisch
Fyn), zweitgrößte Insel Dänemarks, zwischen Großem und Kleinem Belt,
2 985 km², 471 400 Einwohner, Hauptstadt ist Odense. Anbau von Getreide,
Zuckerrüben, Gemüse und Obst, Schweine- und Milchviehhaltung; im
Süden waldreiche Moränenhügelkette; zahlreiche Seebäder; Hauptindustriestandorte
sind Odense, Svendborg und Nyborg. Fünen ist durch Brücken mit Jütland,
Tåsinge und Langeland und durch ein Brücken-Tunnel-Bauwerk mit Seeland
verbunden. |
| Fünfmastbark
|
Segelschiff
mit 5 Masten, davon 4 vollgetakelt und der Besanmast mit Gaffsegeln
ausgerüstet . |
| Fünfmastvollschiff
|
Segelschiff
mit 5 vollgetakelten Masten, ein bekanntes Schiff war die "Preußen",
die 1910 nach einer Kollision an der englischen Küste strandete.
|
| Fullbrass
|
an
der Reeling aufgehängte Mülltone bzw. Müllsack; auch Fulbraß.
|
| Funk
|
Sammelbegriff
für alle Verfahren drahtloser Nachrichten- und Impulsübermittlung.
|
| Funkbake
|
Funkfeuer.
|
| Funkenpuster
|
scherzhaft
für: Funkoffizier, Funker an Bord. |
| Funker
|
war
früher auf größeren Schiffen vorgeschrieben, heute durch die moderne
Datenübertragungstechnik wird der Funker nicht mehr benötigt. Die
Aufgaben übernimmt jetzt ein nautischer Offizier mit einem Seefunksprechzeugnis.
|
| Funkfeuer
|
unbemannte
Funksendestelle für die Funknavigation (Funkbake). |
| Funkortung
|
Navigationsverfahren,
durch Anpeilung von mindestens zwei bekannten Senderstandorten,
kann der eigene Standort ermittelt werden. |
| Funkpeiler
|
Funkempfänger
mit einer Richtantenne zur Bestimmung und Anzeige der Richtung zu
einem Sender. Heute kaum noch genutzt. |
| Fuß
|
britisches
Längenmaß, Containergrößen werden in Fuß angegeben. 1 Fuß = 0,3048
m. |
| Fußblock
|
einscheibiger
Stahlblock, bei dem eine Backe aufgeklappt und das Tauwerk in den
Tauraum eingelegt werden kann. Er wird vorwiegend zur Änderung der
Zugrichtung von laufendem Gut verwendet. |
| Fußperten
|
auch
Fußpferde;
die mit Garn bekleideten Drähte unterhalb der Rahen und des Klüverbaums,
auf denen der Seemann steht, wenn er dort arbeitet. |