Zur Führung eines
Schiffes ist ein Schiffsführerausweis erforderlich, wenn gemäss
Schiffsausweis
die Antriebsleistung 6 KW übersteigt, ausgenommen Bodensee
4,4 KW
die Segelfläche mehr als 15 m2 beträgt, ausgenommen Bodensee
12 m2
Der Führer eines Schiffes mit Maschinenantrieb
bis 6 KW muss mindestens
14 Jahre alt sein. Das Mindestalter für den Erwerb eines Schiffsführerausweises
beträgt:
14 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie D
18 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie A
20 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie B, C und E
Lernfahrten dürfen nur in Begleitung eines Schiffsführers
durchgeführt werden, welche den erforderlichen Schiffsführerausweis
besitzen.
Kantonale
Hinweise
Von hier aus haben
Sie die Möglichkeit direkt auf die kantonalen Schiffsfahrtskontrolle
zu gelangen.
Gesuch
um die Erteilung eines Schiffsführerausweises
Jeder Bewerber,der
einen Schiffsführerausweis erlangen möchte, muss bei dem
Kantonalen Schiffahrtsamt / Strassenverkehrsamt ein Gesuch um die
Erteilung eines Schiffsführerausweises einreichen.
Die Antragsformulare und das Verfahren
können kantonal verschieden sein.
Bewilligungen für ausserkantonale Schiffsführerprüfungen
werden ebenfalls kantonal geregelt. Bitte erkundigen Sie sich bei
Ihrem entsprechenden Amt.
Für Bewilligungen und Prüfungen werden Rechnung
gestellt.
Führerprüfungen
Der Führerausweis
wird erteilt, wenn die amtliche Prüfung ergeben hat, dass der
Bewerber die Verkehrsregeln kennt und Schiffe der Kategorie, für
die der Ausweis gilt, sicher zu führen versteht.
Prüfungen
Der Bewerber für
den Schiffsführerausweis hat seine Befähigung in einer
theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen.
Theoretische Prüfung
Für die theoretische
Schiffsführerprüfung werden interkantonale Fragebogen
verwendet. Die Prüfung erstreckt sich auf die Verkehrsregeln
und Signale. Als Grundlage für die Vorbereitung können
Sie bei Ihrem Schiffahrtsamt oder Strassenverkehrsamt sowie bei
Ihrer Schiffsfahrschule das Lernbuch " Gute Fahrt auf schweizerischen
Gewässern ", bzw. den Katalog der Prüfungsfragen
beziehen.
Die theoretische Prüfung ist für die Kategorie
A + D identisch.
Praktische Prüfung
Prüfungsprogramm
für Führerausweis der Kategorie A.
-
Seemannschaft
Belegen des Schiffes auf Klampe, Poller, Ring und Pfahl, ( div.
Knoten ).
- Schiffssicherheit
Brandbekämpfung, Gefahr von Wasser im Schiff.
- Klarmachen des
Schiffes zur Fahrt
- Fahren
Ab- und Anlegen an Steg Steuerbord und Backbord vorwärts sowie
rückwärts.
Manövrieren auf engem Raum.
Bug- und Hecklandungen.
Mann über Bord.
Fahren auf verschiedenen Kursen, auf Fliessgewässern aufdrehen
und landen in der Strömung und im " Hinterwasser "
, Ankermanöver.
Prüfungsprogramm
für Führerausweis der Kategorie D.
-
Seemannschaft
Belegen des Schiffes auf Klampe, Poller, Ring und Pfahl, ( div.
Knoten ).
- Schiffssicherheit
Brandbekämpfung, Gefahr von Wasser im Schiff, verkleinern der
Segelfläche in Fahrt (Reffen oder Wechseln der Segeln) an Boje
oder vor Anker.
- Klarmachen des
Schiffes zur Fahrt
- Segel
Manövrieren auf engem Raum.
Mann über Bord.
Segeln auf verschiedenen Kursen.
Segel setzen und -bergen an Boje und in Fahrt.
Manövrieren mit Wenden und Halsen.
Anlegen und Ablegen von Boje oder Steg.
Ausweis
- Kategorien
Kategorie A : Schiffe
mit Maschinenantrieb
Kategorie D : Segelschiffe
Kategorie B : Fahrgastschiffe
Kategorie C : Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubverbände
/ Schlepper
Kategorie E : Schiffe von besonderer Bauart